Donnerstag, 26. März 2020
Immobilieninformationen

Verzicht auf die Mietzahlung aufgrund der gesundheitlichen Notlage

Angesichts der weltweiten gesundheitlichen Notlage durch COVID-19 und der Ausrufung des Alarmzustands werden die großen Wohnungsinhaber (Investitionsfonds und Banken) eine Reihe von Maßnahmen für diejenigen Familien einleiten, die wirtschaftlich von der Alarmbereitschaft betroffen sind.

Angesichts der weltweiten gesundheitlichen Notlage durch COVID-19 und der Ausrufung des Alarmzustands zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen Krise, der mit dem Königlichen Dekret 463/2020 vom 14. März 2020 sofort in Kraft getreten ist und der nachfolgenden Änderung des Königlichen Dekrets 465/2020 vom 17. März, werden die großen Wohnungsinhaber (Investitionsfonds und Banken) eine Reihe von Maßnahmen für diejenigen Familien einleiten, die wirtschaftlich von der Alarmbereitschaft betroffen sind.

Die Maßnahme wird zunächst in dem Verzicht auf die Mietzahlung für den Monat April bestehen und wird bis zum Monat verlängert, in dem das Ende der Alarmbereitschaft angekündigt wird, sollte dies über den April 2020 hinaus andauern.

Ebenso wird untersucht, was mit den Verträgen für Immobilien und Wohnungen zu tun ist, die während des Alarmzustands enden. Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist, dass alle automatisch und unter den gleichen Bedingungen für weitere drei Monate verlängert werden.

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